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In Deutschland besteht die Rentenversicherung auch aus 3 Säulen aber nur eine ist Pflicht:

1. Säule DRV (ehemals Bfa oder LVA)

Deutsche Rentenversicherung beinhaltet auch die Invalidenversicherung hier Erwerbsminderung. 

2. Säule Betriebliche Altervorsorgung

Berufliche Vorsorge die der Arbeitnehmer freiwillig, in 5 verschiedenen Formen, vollziehen kann.

3. Säule freiwillige, private Versorge

Für den Grenzgänger nach Deutschland der in der Schweiz wohnt, kann hier eine Säule 3a oder 3b in der Schweiz weitergeführt werden. Ein Steuervorteil wird nicht gewährt.

 

Grenzgänger, welche in Deutschland arbeiten und in den Ruhestand treten, haben Anspruch auf o.g. Renten, ohne einen Wohnsitz im jeweiligen Land haben zu müssen.

 

Gleichzeitig werden die schweizerischen Beitragszeiten für die Erfüllung der nach deutschem Recht vorausgesetzten  Wartezeit auf den Rentenanspruch angerechnet.

 

 

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562