Steuern als Deutscher

Home
Grenzgänger andersherum
Bewilligung Schweiz
Bewilligung Deutschland
Frage und Antwort
Krankenversicherung
Melderecht
Nettolohn
Rente
Steuern als Deutscher
Steuern Schweizer oder C-Bew.
Mitglieder
Wir über uns
Impressum
Inhaltsverzeichnis

 

 

 

Besuchen Sie unseren Sponsor:

http://www.best-wash.de

SB Waschsalon in Lörrach

 

 

 

 

Besteuerung in Deutschland D-Bürger

 

Sollte ein Wohnsitz in Deutschland verbleiben (z.B. Familie, keine Einwohnermelderechtliche Abmeldung), wird das Steuerrecht weiterhin dem deutschen Staat zufallen. (Lebensmittelpunktprinzip). 

 

 

Überdachende Besteuerung, wie lange bekommt das D-Finanzamt noch Steuern

Abwanderregelung, doppelte Ansässigkeit, Ausnahmen

Kommentar von Dr Jörg Gössler, Fachanwalt für Steuerrecht 10.10.2010

 

 

Dieser Sachverhalt ist in jedem Fall mit den Behörden frühzeitig abzuklären. 

 

Dazu sind auch die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland Schweiz und in diesem Zusammenhang, die unbeschränkte Steuerpflicht bzw. die beschränkte Steuerpflicht zu prüfen um  Doppelbesteuerung zu vermeiden. 

 

Die Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht steuerberatend tätig. Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.

 

Wie sind die steuerlichen Regelungen, wenn ich als Deutsche in die Schweiz umziehe, aber in Deutschland beschäftigt bleibe.

 

Beschäftigung in Deutschland D-Bürger

 

Deutsche Bürger mit einer B-Bewilligung bezahlen deutsche Einkommenssteuer, unter Anrechnung der schweizer Steuern. Artikel 4 Absatz 4 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz.

 

 

Finanzamt Deutschland D-Bürger

 

Vor der Einreise in die Schweiz sollte eine ordentliche Abmeldung beim Wohnsitzfinanzamt erfolgen. Das Wohnsitzfinanzamt kann zum Beispiel folgende Unterlagen verlangen:

 

Fotokopie Mietvertrag in der Schweiz

Abmeldebestätigung in Deutschland

Anmeldebestätigung in der Schweiz

Bestätigung vom deutschen Vermieter, dass der Mietvertrag beendet ist.

Schweizerischer Mietvertrag

Einfuhrbestätigung des Umzugsgutes

 

 

Die Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht steuerberatend tätig. Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.

 

Besteuerung in der Schweiz

 

In der Schweiz werden alle Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis besteuert. Auch Nebeneinkünfte wie Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke, Gratifikationen, Trinkgelder und andere geldwerte Leistungen sowie die Ersatzeinkünfte wie Tagegelder aus Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Naturalleistungen und Trinkgelder werden i. d. R. nach den für die eidgenössischen Alters- und Hinterlassenversicherung geltenden Ansätzen berechnet. Auch sind Steuern zu entrichten auf Kinder- und Familienzulagen sowie Ferienentschädigungen etc.

 

 

Quellensteuer in der Schweiz, nur wenn keine Beschäftigung in D

 

Der Quellensteuer unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmer, welche nicht die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen, im Kanton jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben. Mit der Quellensteuer sind die Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde (inkl. Fürsorge- und Kirchensteuer vereinzelt auch Feuerwehrersatzabgabe z. B. nicht im Kanton BS) abgegolten, soweit sie für das Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit geschuldet sind.

   

 

 

Die Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht steuerberatend tätig. Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.

 

 

 

zum Seitenanfang

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562